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   BGH, 06.11.2007 - 1 StR 302/07   

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https://dejure.org/2007,3824
BGH, 06.11.2007 - 1 StR 302/07 (https://dejure.org/2007,3824)
BGH, Entscheidung vom 06.11.2007 - 1 StR 302/07 (https://dejure.org/2007,3824)
BGH, Entscheidung vom 06. November 2007 - 1 StR 302/07 (https://dejure.org/2007,3824)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 96 Nr. 2 AMG a.F.; § 95 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3a AMG
    Unerlaubtes Inverkehrbringen bedenklicher und in ihrer Qualität nicht unerheblich geminderter Arzneimittel (Arzneimittelbegriff); tateinheitliche unerlaubte Ausfuhr von Arzneimitteln

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Inverkehrbringen bedenklicher und in ihrer Qualität nicht unerheblich geminderter Arzneimittel; Änderung des Schuldspruches auf die Revision des Angeklagten hin

  • Judicialis

    StPO § 265 Abs. 1; ; StPO § ... 349 Abs. 2; ; AMG § 2; ; AMG § 2 Abs. 1; ; AMG § 2 Abs. 1 Nr. 5; ; AMG § 5; ; AMG § 8 Abs. 1; ; AMG § 8 Abs. 1 Nr. 1; ; AMG § 73a; ; AMG § 73a Abs. 1; ; AMG § 95; ; AMG § 95 Abs. 1; ; AMG § 95 Abs. 1 Nr. 1; ; AMG § 95 Abs. 1 Nr. 3a; ; AMG § 95 Abs. 3; ; AMG § 95 Abs. 3 Satz 1; ; AMG § 96 Nr. 2 a. F.; ; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 530
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 954/02

    Hinreichende Bestimmtheit von § 96 Nr 4 AMG 1976 iVm § 2 Abs 1 Nr 5 AMG 1976 -

    Auszug aus BGH, 06.11.2007 - 1 StR 302/07
    Für den in § 2 Abs. 1 AMG definierten Arzneimittelbegriff ist allein maßgebend, ob ein Stoff oder eine Zubereitung aus Stoffen zu einem der dort näher umschriebenen Zwecke - regelmäßig objektiv, ausnahmsweise subjektiv - bestimmt ist (vgl. BGHSt 43, 336, 338 f. m.w.N.; ferner BVerfG (Kammer) NJW 2006, 2684, 2685).
  • BGH, 03.12.1997 - 2 StR 270/97

    Begriff des Arzneimittels (Designer-Drogen); Verhältnis zwischen

    Auszug aus BGH, 06.11.2007 - 1 StR 302/07
    Für den in § 2 Abs. 1 AMG definierten Arzneimittelbegriff ist allein maßgebend, ob ein Stoff oder eine Zubereitung aus Stoffen zu einem der dort näher umschriebenen Zwecke - regelmäßig objektiv, ausnahmsweise subjektiv - bestimmt ist (vgl. BGHSt 43, 336, 338 f. m.w.N.; ferner BVerfG (Kammer) NJW 2006, 2684, 2685).
  • BVerwG, 29.11.1984 - 3 C 6.84

    Arzneimittel - Fertigarzneimittel - Zulassungspflichtigkeit - Trockensubstanzen -

    Auszug aus BGH, 06.11.2007 - 1 StR 302/07
    Dass sich ein solches Produkt noch nicht in dem - endgültigen - Zustand befindet, in dem es im oder am menschlichen Körper angewendet wird, steht dem nicht entgegen (BVerwGE 70, 284, 286).
  • BGH, 04.09.2012 - 1 StR 534/11

    BGH hebt Freispruch im Münchener Apotheker-Fall auf

    Wann - erstmalig oder aus einem bereits bestehenden Arzneimittel (vgl. etwa § 11 Abs. 3 Apothekenbetriebsordnung - ApBetrO; zur Arzneimittelherstellung aus ihrerseits als Arzneimitteln zu bewertenden Zwischenprodukten vgl. auch BGH, Beschluss vom 6. November 2007 - 1 StR 302/07, NStZ 2008, 530 f.) - ein eigenständiges Arzneimittel entsteht, ist eine Frage des Einzelfalls.
  • BVerwG, 03.03.2011 - 3 C 8.10

    Arzneimittel; Präsentationsarzneimittel; Traditionelle Chinesische Medizin; TCM;

    Ob bei der Weiterverarbeitung ein chemisch-physikalischer Prozess stattfindet, durch den ein völlig neuer Stoff entsteht, der schließlich erst am menschlichen Körper angewandt wird, ist für die Einordnung als Arzneimittel unerheblich, solange für ein Produkt bereits im Zeitpunkt der Herstellung eindeutig feststeht, dass seine künftige Zweckbestimmung ausschließlich darin besteht, durch Anwendung im menschlichen Körper - wenn auch erst im notwendigen Zusammenwirken mit einem anderen Stoff - arzneilichen Zwecken zu dienen (Urteil vom 29. November 1984 - BVerwG 3 C 6.84 - Buchholz 418.32 AMG Nr. 10; s. auch BGH, Beschluss vom 6. November 2007 - 1 StR 302/07 - PharmR 2008, 209; Kloesel/Cyran, AMG § 2 Anm. 27; Sander, AMG § 2 Anm. 4).
  • BGH, 08.12.2009 - 1 StR 277/09

    Handel mit Gamma-Butyrolacton (GBL) zu Konsumzwecken nach dem Arzneimittelgesetz

    Nur im Ausnahmefall, etwa wenn sich die Zweckbestimmung bei neuartigen Substanzen (noch) nicht beurteilen lässt, kann es auf subjektive Kriterien wie den vom Hersteller oder Abgebenden bestimmten Zweck ankommen (vgl. BGHSt 43, 336, 339 f. m.w.N.; BGH NStZ 2008, 530).
  • BGH, 11.05.2011 - 2 StR 590/10

    Verhältnis zwischen dem Verständigungsgesetz und den allgemeinen Hinweispflichten

    Da das Bundesgesundheitsamt im Jahr 1986 den Verkehr mit allen phenacetinhaltigen Arzneimitteln wegen schädlicher Wirkungen von Phenacetin untersagt hat (vgl. Körner BtMG 6. Aufl. Anhang D I AMG Rn. 19) und auch die vom Landgericht in Bezug genommene veröffentliche Liste der Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker Phenacetin als einen für Arzneimittelrezepturen bedenklichen Grundstoff ausweist (Pharm.Ztg 2010, 201 f. mit Verweis auf Pharm.Ztg 1997, 1882), war der Wirkstoff Phenacetin aufgrund seiner Zweckbestimmung als pharmakologisch wirksamer Bestandteil einer Drogenzubereitung (vgl. Körner aaO; BGH NStZ 2008, 530; vgl. auch BGH Beschluss vom 12. April 2011 - 5 StR 463/10) als bedenkliches Arzneimittel im Sinne der §§ 2 Abs. 1, 5 Abs. 2 AMG zu werten.
  • BGH, 12.04.2011 - 5 StR 463/10

    Vorsätzlicher unerlaubter Großhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln;

    Er stellte zugleich ein Zwischenprodukt dar, bei dem die Bestimmung des Anwendungszwecks möglich war, und auch hierfür lagen die Voraussetzungen des Arzneimittelbegriffs erkennbar vor (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2007 - 1 StR 302/07, NStZ 2008, 530).
  • VGH Bayern, 25.09.2014 - 20 B 14.179

    Arzneimitteleigenschaft von wild gefangenen Blutegeln (bejaht);

    Ob bei der Weiterverarbeitung ein chemisch-physikalischer Prozess stattfindet, durch den ein völlig neuer Stoff entsteht, der schließlich erst am menschlichen Körper angewandt wird, ist für die Einordnung als Arzneimittel unerheblich, solange für ein Produkt bereits im Zeitpunkt der Herstellung eindeutig feststeht, dass seine künftige Zweckbestimmung ausschließlich darin besteht, durch Anwendung im menschlichen Körper - wenn auch erst im notwendigen Zusammenwirken mit einem anderen Stoff - arzneilichen Zwecken zu dienen (BVerwG, U.v. 29.11.1984 - BVerwG 3 C 6.84 - Buchholz 418.32 AMG Nr. 10; s. auch BGH, B.v. 6.11.2007 - 1 StR 302/07 - PharmR 2008, 209; Kloesel/Cyran, AMG § 2 Anm. 27; Sander, AMG § 2 Anm. 4).
  • LG Limburg, 27.09.2012 - 3 Js 14210/11

    Unerlaubtes Inverkehrbringen bedenklicher Arzneimittel: Arzneimitteleigenschaft

    Für die Beurteilung, ob sich ein Produkt als Arzneimittel darstellt, ist zudem und vor allem eine zweckbezogene Betrachtung anzustellen (vgl. BGH Beschluss v. 6.11.2007, 1 StR 302/07; BGH Urteil v. 8.12.2009, 1 StR 277/09 - zum Arzneimittelgesetz in der Fassung vor dem am 23. Juli 2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 17. Juli 2009; BGBl. I, S. 1990).
  • VG Hamburg, 19.02.2013 - 11 K 1683/11

    Keine Erlaubnispflichtigkeit von Vorprodukten zu Funktionsarzneimitteln (hier:

    Ob bei der Weiterverarbeitung ein chemisch-physikalischer Prozess stattfindet, durch den ein völlig neuer Stoff entsteht, der schließlich erst am menschlichen Körper angewandt wird, ist für die Einordnung als Arzneimittel unerheblich, solange für ein Produkt bereits im Zeitpunkt der Herstellung eindeutig feststeht, dass seine künftige Zweckbestimmung ausschließlich darin besteht, durch Anwendung im menschlichen Körper - wenn auch erst im notwendigen Zusammenwirken mit einem anderen Stoff - arzneilichen Zwecken zu dienen (Urteil vom 29. November 1984 - BVerwG 3 C 6.84 - Buchholz 418.32 AMG Nr. 10; s. auch BGH, Beschluss vom 6. November 2007 - 1 StR 302/07 - PharmR 2008, 209; Kloesel/Cyran, AMG § 2 Anm. 27; Sander, AMG § 2 Anm. 4).
  • KG, 23.06.2011 - 1 Ss 232/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln:

    Auch in letzterem Fall kommt ihnen im Hinblick auf ihre pharmakologische Wirkung Arzneimittelqualität zu, obwohl sie ihrer Zweckbestimmung nach noch nicht unmittelbar zur Abgabe an den Endverbraucher bestimmt sind (vgl. BGH NStZ 2008, 530).
  • VG Berlin, 23.04.2008 - 14 A 116.04

    Untersagung der Herstellung und des Inverkehrbringens des Zytostatikums

    Die Arzneimitteleigenschaft eines Stoffes ist somit nicht vom Erreichen einer bestimmten Produktionsstufe abhängig; vielmehr ist die Grenze zum Arzneimittel bereits dann überschritten, wenn die Konkretisierung auf einen Anwendungszweck im Sinne von § 2 Abs. 1 AMG stattgefunden hat; in einem solchen Fall sind Zwischenprodukte bereits als Arzneimittel im Sinne des AMG anzusehen (ebenso BGH, Urteil vom 3. Dezember 1997, BGHSt 43, 336, und Beschluss vom 6. November 2007, PharmR 2008, 209; Kloesel/Cyran, AMG, 3. Auflage, Stand Oktober 2007, § 2 Rz. 27; a. A. ohne nähere Begründung LG Hamburg, Urteil vom 22. Juni 2007, PharmR 2007, 466).
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